Es gelten die folgenden Bedingungen:
1 Veranstalter
Die Aktion wird durchgeführt von der PENNY Markt GmbH, Domstr. 20 in 50668 Köln (nachfolgend: PENNY) in Kooperation mit der DSZ – International Giving Foundation in der Trägerschaft der Deutsches Stiftungszentrum GmbH im Stifterverband, c/o Widenmayerstr. 10 in 80538 München (nachfolgend: IGF).
2 Zielgruppe
PENNY unterstützt in Kooperation mit der IGF durch den Förderpenny Organisationen, in Deutschland lokale Projekte und Angebote im Sinne und unter Beachtung der folgenden Förderziele umsetzen. PENNY fördert ausschließlich gemeinnützige und/oder mildtätige Organisationen, die zum Ziel haben, Chancen von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu stärken und zu verbessern und Angebote in ihrem lokalen Umfeld („Nachbarschaft“) für Kinder und Jugendliche umsetzen. Dies können z.B. folgende Angebote und Projekte sein:
In der Auswahl der Gewinner werden insbesondere folgende Kriterien einbezogen:
3 Bewerber
Teilnahmeberechtigt sind Organisationen, die
Die Bewerber müssen dabei alle fünf Voraussetzungen erfüllen, um teilnehmen zu können.
Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen, Mehrfachteilnahmen (bspw. mit unterschiedlichen Email-Adressen) sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet.
Die Bewerber müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung an dem Wettbewerb nachweisen. Weisen die Bewerber innerhalb der von PENNY gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält PENNY sich vor, die Bewerber von der Teilnahme auszuschließen.
4 Bewerbung und Teilnahme
Die Bewerbung erfolgt zwischen dem 01.11.2021 und dem 15.03.2022 über die Förderpenny Webseite (foerderpenny.de). Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können, muss der Bewerber das Bewerberformular online vollständig ausfüllen. Die Bewerbung muss durch einen aktuellen Freistellungsbescheid (nicht älter als 3 Jahre) und die Satzung der Organisation / Gesellschaftervertrag sowie eine Bilddatei ergänzt werden. Die Dokumente werden direkt im Bewerbungstool online hochgeladen. Nach Versand der Bewerbung erhält der Bewerber eine Bestätigung über den Eingang per E-Mail. Eine Bewerbung via Fax, Telefon o.ä. ist aus prozessualen Gründen nicht möglich.
Die Einsendung darf keine unanständigen, unmoralischen, verleumderischen, diskriminierenden und anstößigen Materialien enthalten, illegale Aktivitäten zeigen oder dazu aufrufen. Derartige Einsendungen berechtigen ebenfalls zum Ausschluss des Bewerbers.
5 Gewinnermittlung, Preisgelder und Gewinnbenachrichtigung
Die Bewerber wählen im Rahmen des Bewerbungsprozesses ihren nächstgelegenen PENNY Markt aus. Basierend auf der Marktauswahl werden alle gültigen Bewerbungen bis zu 273 durch PENNY definierten Nachbarschafts-Regionen zugeordnet. Sollten sich in einzelnen Regionen nicht mindestens fünf Bewerber bewerben, behält sich PENNY eine Zusammenlegung von Nachbarschafts-Regionen vor.
Die Gewinnerermittlung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren:
6 Gewinnübermittlung
Die Auszahlung des Gewinnes erfolgt nach der Gewinnbenachrichtigung per Überweisung auf ein deutsches Girokonto durch die IGF. Die Gewinner werden im Rahmen der Information über die Platzierung per E-Mail in Form einer Bewilligung aufgefordert, ein deutsches Girokonto anzugeben, auf das der Gewinnbetrag gezahlt werden soll. Erfolgt die Mitteilung zum Mittelabruf nicht zeitnah, kann PENNY dem Gewinner eine Frist für die Angabe setzen. Erfolgt die Angabe nicht innerhalb der gesetzten Frist, verfällt der Gewinnanspruch. Es wird die E-Mail-Adresse verwendet, die der Gewinner bei Teilnahme angegeben hat. Im Falle einer unzustellbaren E-Mail ist PENNY nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. In diesem Fall verfällt der Gewinnanspruch ebenfalls.
Die Gewinner verpflichten sich, die Förderpreise zur Förderung des Projekts oder Angebots gem. Ziffer 2 zu verwenden und nach Erhalt der Spenden von PENNY eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) unter Angabe des Spendenzwecks „Förderpenny 2022“ an folgende Adresse auszustellen:
DSZ – International Giving Foundation
c/o Deutsches Stiftungszentrum GmbH
Widenmayerstr. 10
80538 München
Im Falle eines Verstoßes oder Nichtbeachten der o.g. Richtlinien bleibt es der IGF vorbehalten, die Beträge zurückzufordern.
Die Aufrundungsspenden des Förderpennys werden für den Förderzeitraum (01.11.2022-31.10.2023) monatlich zur Mitte des Folgemonats ausgezahlt. Eine Spendenbescheinigung muss für die Aufrundungsspenden nicht ausgestellt werden.
7 Bildrechte
Alle Bewerber sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Bewerbung einen Vorstellungstext sowie eine Bilddatei im Bewerbungstool hochzuladen. Dies kann ein Foto oder Logo der Organisation sein. Diese Texte und Fotos werden dazu genutzt, die Bewerber während der Kunden-Abstimmungsphase und ggf. nach dem Gewinn zu präsentieren (s. Ziffer 5).
Mit der Teilnahme räumt der Bewerber PENNY und IGF das nicht exklusive, unentgeltliche Recht zur Veröffentlichung des Bildes und des Textes auf nachfolgend genannten Veröffentlichungsplattformen ein:
Mit der Teilnahme bestätigt der Bewerber, dass ihm die Rechte an dem eingesendeten Text und Bild vollumfänglich zustehen beziehungsweise, dass ihm das Einsenden für den Wettbewerb gestattet ist. Sofern Rechte Dritter bestehen, bestätigt der Bewerber, dass ihm alle Rechte für die Teilnahme an diesem Wettbewerb eingeräumt wurden.
Das Verwenden von fremden Bildern und Texten aus dem Internet ist daher - ohne die Einwilligung der Rechteinhaber - nicht gestattet.
Der Bewerber bestätigt mit der Teilnahme, dass ihm die entsprechenden Einverständniserklärungen vorliegen und er diese notfalls auch schriftlich beibringen kann. Falls entgegen der vorstehenden Bestätigungen des Bewerbers Rechte Dritter durch die Veröffentlichung verletzt werden, stellt der Bewerber PENNY und IGF bei Vertretenmüssen von jedweden Kosten, insbesondere Schadensersatzzahlungen an den Verletzten, frei.
8 Projektverlauf, Öffentlichkeitsarbeit
Die Gewinner verpflichten sich, PENNY und IGF in angemessenen Zeitabständen Informationen über die Verwendung des Förderpreises zur Verfügung zu stellen und PENNY sowie IGF bei der Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. Umfang, Inhalte und zeitliche Abstände der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit werden gemeinsam und einvernehmlich mit dem Gewinner vereinbart.
9 Ausschluss von Bewerbern
PENNY behält sich das Recht vor, Bewerber, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Bewerber das Einverständnis von Dritten, die Rechte an dem eingesendeten Text und Bild haben, entgegen Ziffer 9 nicht nachweisen kann.
Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.
PENNY bleibt es vorbehalten, den Bewerber bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von PENNY gesetzten Frist, behält sich PENNY vor, die Bewerber von der Teilnahme auszuschließen.
Weitere Ausschlussgründe sind in Ziffer 3 und 4 geregelt.
10 Datenschutz
Personenbezogene Daten (Name, Funktion und Kontaktdaten des Ansprechpartners einer Organisation) werden von PENNY und IGF ausschließlich zur Durchführung der Ausschreibung erhoben und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Durchführung der Ausschreibung erforderlich. Nach Beendigung der Aktion werden die Personendaten gelöscht.
Es wird auf die gesonderten Datenschutzhinweise zum Wettbewerb verwiesen.
11 Haftungsausschluss
PENNY und IGF übernehmen keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind.
Etwaige Gewährleistungsansprüche der Gewinner sind ausgeschlossen.
12 Änderung/Einstellung der Aktion
PENNY behält sich das Recht vor, die Ausschreibung des Förderpenny im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen.
PENNY ist insbesondere berechtigt, die Ausschreibung einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn
13 Unwirksamkeit einzelner Klauseln
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
14 Übertragung, Rechtsweg
Eventuelle Gewinne sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
15 Verbraucherschlichtung
Hiermit informieren wir Sie darüber, dass sich PENNY nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.