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Teilnahmebedingungen für den Förderpenny 2023

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Es gelten die folgenden Bedingungen:

1 Veranstalter

Die Aktion wird durchgeführt von der PENNY Markt GmbH, Domstr. 20 in 50668 Köln (nachfolgend: PENNY) in Kooperation mit der DSZ – International Giving Foundation in der Trägerschaft der Deutsches Stiftungszentrum GmbH im Stifterverband, c/o Widenmayerstr. 10 in 80538 München (nachfolgend: IGF).

 

2 Zielgruppe

PENNY fördert in Kooperation mit der IGF durch den Förderpenny ausschließlich in Deutschland tätige gemeinnützige und/oder mildtätige Organisationen, die zum Ziel haben, Chancen von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu stärken und zu verbessern und Angebote in ihrem lokalen Umfeld („Nachbarschaft“) für Kinder und Jugendliche umsetzen. Dies können z.B. folgende Angebote und Projekte sein:

  • Außerschulische Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche  
  • Sport- und Kulturangebote für Kinder und Jugendliche
  • Angebote zur Förderung von interkulturellen Begegnungen junger Menschen
  • Angebote zur Sensibilisierung von Kindern und Jugendlichen für die Themen Umwelt- und Klimaschutz
  • Angebote für Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen und deren Familien
  • Angebote zur Bewältigung seelischer Traumata von Kindern und Jugendlichen (z.B. Flucht, Gewalt, Trauer)
  • Sonstige Angebote zur Förderung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedarfen

 

In der Auswahl der Gewinner werden insbesondere folgende Kriterien einbezogen:

  • Welchen Mehrwert für Kinder und Jugendliche bietet das Projekt/Angebot im lokalen Umfeld der Organisation?
  • Inwiefern geht das Projekt eine lokal bestehende oder gesamtgesellschaftliche Herausforderung an?
  • Wie kreativ und innovativ ist das Projekt?
  • Wie skalierbar ist das Projekt? Kann es in andere Nachbarschaften ausgeweitet/ übertragen werden? Ist es seine einmalige Aktion, ein fortlaufendes Engagement, sind Folgeaktivitäten geplant?
  • Wie stark werden die Kinder und Jugendlichen in die Projektplanung einbezogen?

 

3 Bewerber

Teilnahmeberechtigt sind Organisationen, die

 

  • ihre Tätigkeit in Deutschland (Stand 15.12.2022) ausüben,
  • eine juristische Person sind,
  • die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt nachweisen können (Freistellungsbescheid nicht älter als 3 Jahre),
  • fristgerecht alle erforderlichen Bewerbungsunterlagen und Anlagen eingereicht haben, und
  • ein Projekt/Angebot durchführen, das oben genannten Ausrichtungen entspricht.

 

Die Bewerber müssen dabei alle fünf Voraussetzungen erfüllen, um teilnehmen zu können.

 

Die Teilnahme über Gewinnspielvereine oder Teilnahme- und Eintragungsdienste, automatisierte Teilnahmen, Mehrfachteilnahmen (bspw. mit unterschiedlichen E-Mail-Adressen) sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Drittpersonen sind nicht gestattet.

 

Die Bewerber müssen unter Umständen ihre Teilnahmeberechtigung an dem Wettbewerb nachweisen. Weisen die Bewerber innerhalb der von PENNY gesetzten Frist die Teilnahmeberechtigung nicht nach, behält PENNY sich vor, die Bewerber von der Teilnahme auszuschließen.

 

4 Bewerbung und Teilnahme

Die Bewerbung erfolgt zwischen dem 15.12.2022 und dem 28.02.2023 über die Förderpenny Webseite (foerderpenny.de). Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

 

Um an der Ausschreibung teilnehmen zu können, muss der Bewerber das Bewerberformular online vollständig ausfüllen. Die Bewerbung muss durch einen aktuellen Freistellungsbescheid (nicht älter als 3 Jahre) und die Satzung der Organisation / Gesellschaftervertrag sowie eine Bilddatei ergänzt werden. Die Dokumente werden direkt im Bewerbungstool online hochgeladen. Nach Versand der Bewerbung erhält der Bewerber eine Bestätigung über den Eingang per E-Mail. Eine Bewerbung via Fax, Telefon o.ä. ist aus prozessualen Gründen nicht möglich.

 

Die Einsendung darf keine unanständigen, unmoralischen, verleumderischen, diskriminierenden und anstößigen Materialien enthalten, illegale Aktivitäten zeigen oder dazu aufrufen. Derartige Einsendungen berechtigen ebenfalls zum Ausschluss des Bewerbers.

 

5 Gewinnermittlung, Preisgelder und Gewinnbenachrichtigung

Die Bewerber wählen im Rahmen des Bewerbungsprozesses ihren nächstgelegenen PENNY Markt aus. Basierend auf der Marktauswahl werden alle gültigen Bewerbungen bis zu 355 durch PENNY definierten Nachbarschafts-Regionen zugeordnet. Sollten sich in einzelnen Nachbarschafts-Regionen nicht mindestens fünf Bewerber bewerben, behält sich PENNY eine Zusammenlegung von Nachbarschafts-Regionen vor. Penny behält sich außerdem vor, bei einer hohen Anzahl an Bewerbungen in einer Nachbarschafts-Region, diese Nachbarschafts-Region aufzuteilen.

 

Die Gewinnerermittlung erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren:

  1. Pro Nachbarschafts-Region werden die Bewerbungen auf die Einhaltung der Teilnahmeberechtigung überprüft. Im Anschluss werden per dokumentiertem Losverfahren vier Organisationen pro Nachbarschafts-Region ausgewählt und dann durch Beschluss durch das Projektbüro, vertreten durch Penny und die IGF, zwei Organisationen für das Kunden-Voting ausgewählt.
  2. Die Entscheidung wird allen betroffenen Organisationen bis zum 31.05.2023 per E-Mail mitgeteilt. Sie ist für alle Bewerber bindend und kann nicht angefochten werden. Organisationen, die nicht ausgewählt wurden, scheiden zu diesem Zeitpunkt aus dem Wettbewerb aus.

 

  1. Eine Kurzinformation zu den zwei ausgewählten Organisationen pro Nachbarschaft wird dann für einen definierten Abstimmungszeitraum (vorr. KW 33-36) auf der Webseite foerderpenny.de veröffentlicht. Der Inhalt dieser Kurzinformation wird aus den Informationen der Bewerbung entnommen (ggf. gekürzt/redigiert; diese Fassung wird den Organisationen nicht zur Freigabe zur Verfügung gestellt). Darüber hinaus wird das bei der Bewerbung mit zur Verfügung gestellte Bildmaterial für die Veröffentlichung genutzt. Während des definierten Abstimmungszeitraums kann jeder Kunde online auf foerderpenny.de für seinen Favoriten abstimmen. Anhand aller abgegebenen Stimmen wird nach Ablauf des Abstimmungszeitraums die Platzierung pro Nachbarschaft festgestellt. Die Organisationen werden durch die IGF über das Ergebnis per E-Mail informiert. Abhängig von der Platzierung erfolgt die Verteilung der Gewinne:

 

    1. IGF fördert die Erstplatzierten pro Nachbarschafts-Region mit 1.500 €, gespendet durch PENNY. Die Erstplatzierten erhalten zusätzlich für ein Jahr lang die Kundenspenden der Aufrundungsmechaniken aus den Märkten ihrer Nachbarschafts-Region sowie die getätigten Pfandspenden aus ihrer Nachbarschafts-Region, der sie gem. Ziffer 5 zugeordnet wurden (Zeitraum der Förderung: 01.11.2023-31.10.2024). Mittels der Aufrundungsmechanik haben PENNY-Kunden die Möglichkeit, ihren Einkaufsbetrag beim Bezahlvorgang an der Kasse auf den nächsthöheren 10-Cent-Betrag aufzurunden. Die aufgerundete Summe kommt dem Förderpenny-Gewinner der Nachbarschaft zugute. Die Teilnahmebedingungen der Aufrundungsmechanik sind hier einsehbar. Bei der Pfandspende haben die Kunden die Möglichkeit, in teilnehmenden Märkten ihren Pfandbon nach Abgabe von Pfandgut in eine an dem Pfandautomaten angebrachte Spendenbox zu stecken oder ggf. bei entsprechenden Automaten den Pfandbon digital einzureichen. Die Pfandboxen werden vom Marktpersonal geleert und über das Kassenbuchungssystem analog den Aufrundungsspenden den Organisationen zugeführt.
    2. IGF fördert die Zweitplatzierten mit einem Preisgeld in Höhe von 1.000 €, gespendet durch PENNY.

 

  1. Für jede der fünf Penny-Region werden bis zu 15 Organisationen für die Regionalentscheide nominiert. Auf den fünf regionalen Preisverleihungen kürt eine Jury, bestehend aus PENNY Vertretern, IGF-Vertretern und externen Experten, jeweils 3 Regionalsieger. Diese sind mit zusätzlichen Preisgeldern dotiert:
    1. 1. Platz: 10.000 €
    2. 2. Platz:   7.500 €
    3. 3. Platz:   5.000 €

 

6 Gewinnübermittlung

Die Auszahlung des Gewinnes erfolgt nach der Gewinnbenachrichtigung per Überweisung auf ein deutsches Girokonto durch die IGF. Sollten für die Auszahlung des Gewinns benötigte Daten fehlerhaft oder unvollständig sein, kann PENNY dem Gewinner eine Frist für die Angabe setzen. Erfolgt die Angabe nicht innerhalb der gesetzten Frist, verfällt der Gewinnanspruch. Es wird die E-Mail-Adresse verwendet, die der Gewinner bei Teilnahme angegeben hat. Im Falle einer unzustellbaren E-Mail ist PENNY nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen. In diesem Fall verfällt der Gewinnanspruch ebenfalls.

 

Die Gewinner verpflichten sich, die Förderpreise zur Förderung des Projekts oder Angebots gem. Ziffer 2 zu verwenden und nach Erhalt der Spenden von PENNY eine Zuwendungsbestätigung (früher Spendenbescheinigung) nach amtlichen Muster unter Angabe des Spendenzwecks „Förderpenny 2023“ an folgende Adresse auszustellen:

 

DSZ – International Giving Foundation
c/o Deutsches Stiftungszentrum GmbH

Widenmayerstr. 10

80538 München           
 

Im Falle eines Verstoßes oder Nichtbeachten der o.g. Maßgabe bleibt es der IGF vorbehalten, die Beträge zurückzufordern.

Die Aufrundungsspenden sowie die Pfandspenden des Förderpenny werden für den Förderzeitraum (01.11.2023-31.10.2024) monatlich zur Mitte des Folgemonats ausgezahlt. Eine Spendenbescheinigung/ Zuwendungsbestätigung muss für die Aufrundungsspenden nicht ausgestellt werden.

 

7 Bildrechte

Alle Bewerber sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Bewerbung einen Vorstellungstext sowie eine Bilddatei im Bewerbungstool hochzuladen. Dies kann ein Foto oder Logo der Organisation sein. Diese Texte und Fotos werden dazu genutzt, die Bewerber während der Kunden-Abstimmungsphase und ggf. nach dem Gewinn zu präsentieren (s. Ziffer 5).

 

Mit der Teilnahme räumt der Bewerber PENNY und IGF das nicht exklusive, unentgeltliche Recht zur Veröffentlichung des Bildes und des Textes auf nachfolgend genannten Veröffentlichungsplattformen ein:

  • Webseite www.penny.de
  • Webseite www.foerderpenny.de
  • PENNY Social Media (Facebook, Instagram, LinkedIn)
  • PENNY Wochenprospekt
  • PENNY Kundenmagazin
  • Penny Mitarbeitermagazin
  • Versch. Plattformen innerhalb der PENNY Märkte (u.a. Payback-Terminal, Schwarzes Brett)
  • Webseite https://dsz-internationalgiving.org
  • IGF Social Media
  • Jahresbericht Stifterverband und Deutsches Stiftungszentrum GmbH
  • Rewe Group Intranet
  • Webseite REWE Group
  • Rewe Group Social Media

Mit der Teilnahme bestätigt der Bewerber, dass ihm die Rechte an dem eingesendeten Text und Bild vollumfänglich zustehen beziehungsweise, dass ihm das Einsenden für den Wettbewerb gestattet ist. Sofern Rechte Dritter bestehen, bestätigt der Bewerber, dass ihm alle Rechte für die Teilnahme an diesem Wettbewerb eingeräumt wurden.

 

  • Falls auf dem Bild eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden bzw. bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigten damit einverstanden sein, dass die Bilder auf den obengenannten Plattformen veröffentlicht werden.
  • Das Gleiche gilt auch für den Fall, dass eine andere Person das Foto gemacht hat; auch dann muss dessen Einverständnis vorliegen.

 

Das Verwenden von fremden Bildern und Texten aus dem Internet ist daher - ohne die Einwilligung der Rechteinhaber - nicht gestattet.

 

Der Bewerber bestätigt mit der Teilnahme, dass ihm die entsprechenden Einverständniserklärungen vorliegen und er diese notfalls auch schriftlich beibringen kann. Falls entgegen der vorstehenden Bestätigungen des Bewerbers Rechte Dritter durch die Veröffentlichung verletzt werden, stellt der Bewerber PENNY und IGF bei Vertretenmüssen von jedweden Kosten, insbesondere Schadensersatzzahlungen an den Verletzten, frei.

 

8 Projektverlauf, Öffentlichkeitsarbeit

Die Gewinner verpflichten sich, PENNY und IGF in angemessenen Zeitabständen Informationen über die Verwendung des Förderpreises zur Verfügung zu stellen und PENNY sowie IGF bei der Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen. Umfang, Inhalte und zeitliche Abstände der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit werden gemeinsam und einvernehmlich mit dem Gewinner vereinbart.

 

9 Ausschluss von Bewerbern

PENNY behält sich das Recht vor, Bewerber, die falsche oder unvollständige Angaben machen, sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Bewerber das Einverständnis von Dritten, die Rechte an dem eingesendeten Text und Bild haben, entgegen Ziffer 9 nicht nachweisen kann.

 

Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.

 

PENNY bleibt es vorbehalten, den Bewerber bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der von PENNY gesetzten Frist, behält sich PENNY vor, die Bewerber von der Teilnahme auszuschließen.

 

Weitere Ausschlussgründe sind in Ziffer 3 und 4 geregelt.

 

10 Datenschutz

Personenbezogene Daten (Name, Funktion und Kontaktdaten des Ansprechpartners einer Organisation, Bankdaten der Organisation) werden von PENNY und IGF ausschließlich zur Durchführung der Ausschreibung erhoben und verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Durchführung der Ausschreibung erforderlich. Nach Beendigung der Aktion werden die Personendaten gelöscht.

Es wird auf die gesonderten Datenschutzhinweise zum Wettbewerb verwiesen.

 

11 Haftungsausschluss

PENNY und IGF übernehmen keine Verantwortung für Datenverluste, insbesondere solche, die auf dem Wege der Datenübertragung entstanden sind, technische Defekte sowie verloren gegangene, beschädigte oder verspätete Einsendungen, die auf Netzwerk-, Hardware- oder Softwareprobleme zurückzuführen sind.

 

Etwaige Gewährleistungsansprüche der Gewinner sind ausgeschlossen.

 

12 Änderung/Einstellung der Aktion

PENNY behält sich das Recht vor, die Ausschreibung des Förderpenny im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen.

 

PENNY ist insbesondere berechtigt, die Ausschreibung einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn

 

  • ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird,
  • eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.

 

13 Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

 

14 Übertragung, Rechtsweg

Eventuelle Gewinne sind nicht übertragbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

15 Verbraucherschlichtung

Hiermit informieren wir Sie darüber, dass sich PENNY nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet ist.