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Die PENNY-Nachhaltigkeitsarbeit widmet sich sozialem und gesellschaftlichem Engagement. Besonderer Schwerpunkt ist die Förderung von Organisationen, die sich für Kinder und Jugendliche einsetzen. PENNY unterstützt entsprechende Organisationen u.a. im Rahmen des Förderpenny. Die hier begünstigten Organisationen erhalten zum einen Spenden von PENNY und zum anderen finanzielle Mittel direkt von den teilnehmenden PENNY Kund:innen aus den Märkten im Rahmen der Aufrundungsmechanik sowie der Pfandbon-Mechanik. Die Teilnahmebedingungen beider Mechaniken sind untenstehend erklärt.
I) Teilnahmebedingungen für die Förderpenny-Aufrundungsmechanik
Mit der Teilnahme an der Aufrundungsmechanik zugunsten des Förderpenny überlassen Sie PENNY den Differenzbetrag zwischen dem Preis für Ihren Einkauf und dem auf den nächsten vollen 10-Cent-Betrag erhöhten Wert.
Kostet Ihr Einkauf 5.84 €, würden PENNY 6 Cent zufließen. Kostet Ihr Einkauf 5.80 €, wären es 10 Cent.
Um am Förderpenny teilzunehmen, müssen Sie dies der Kassenkraft mit den Worten „Stimmt so“ oder ähnlichen Aussagen bei dem Kassiervorgang mitteilen. Dann wird der zu zahlende Betrag wie oben erläutert auf den nächsten vollen 10-Cent-Betrag erhöht. Das Restgeld erhalten Sie wie gewohnt zurück.
Alternativ können Sie den Förderpenny-Regler im Vorteilsbereich in der PENNY App aktivieren. Wenn der Regler aktiviert ist, wird bei jedem Einkauf der zu zahlende Betrag an der Kasse wie oben erläutert auf den nächsten vollen 10-Cent-Betrag erhöht. Um das Aufrunden zu beenden, muss der Regler in der App deaktiviert werden.
PENNY sammelt alle Gelder und lässt sie den entsprechenden Organisationen zukommen.
II) Teilnahmebedingungen für die Förderpenny-Pfandbon-Mechanik
Mit der Teilnahme an der Pfandbon-Mechanik zugunsten des Förderpenny überlassen Sie PENNY den Wert des Pfandbons, den Sie bei der Rückgabe Ihres pfandpflichtigen Leergutes erhalten. Es kann nur der gesamte Betrag eines Pfandbons übertragen werden; eine Aufteilung des Betrags eines Pfandbons ist nicht möglich.
In teilnehmenden PENNY Filialen befindet sich am Pfandautomat eine Sammelbox. Diese Sammelbox ist in teilnehmenden Filialen mit einem entsprechenden Förderpenny-Aufkleber versehen. Um am Förderpenny teilzunehmen, müssen Sie Ihren Pfandbon in die entsprechende Box einwerfen. Mindestens einmal monatlich wird die Sammelbox von PENNY Mitarbeiter:innen im 4-Augen Prinzip geleert und die darin enthaltenden Pfandbons über das Kassensystem verbucht. Der auf dem Pfandbon vermerkte Betrag lässt PENNY den entsprechenden gemeinnützigen Organisationen zukommen.
Allgemeine Informationen
Die begünstigten Organisationen müssen die in den Teilnahmebedingungen aufgezählte Voraussetzungen erfüllen; d.h. sich u.a. für Kinder und Jugendliche einsetzen. Dabei ist PENNY bestrebt, möglichst solche Organisationen zu unterstützen, die in der regionalen Nachbarschaft Ihres PENNY-Marktes die sozialen Aufgaben erfüllen.
Gemeinnützige Vereine und Organisationen bewerben sich mittels des Förderpenny-Wettbewerbs darum, am Förderpenny teilzunehmen. Alle PENNY-Kund:innen können während der Abstimmungsphase des Förderpenny online für eine der vorausgewählten Organisationen aus der regionalen Nachbarschaft des jeweiligen PENNY-Marktes abstimmen. Der oder die Gewinnenden erhalten dann im Rahmen des Förderpenny die Fördergelder.
Den jeweiligen gemeinnützigen Empfänger der Fördergelder können Sie im PENNY-Markt am sogenannten Schwarzen Brett einsehen oder auf foerderPENNY.de mittels Postleitzahl-Eingabe ermitteln. Ein Anspruch darauf, dass Ihre Fördergelder einer bestimmten Organisation zukommen, besteht nicht.
Eine Spendenbescheinigung kann nicht ausgestellt werden.
Personenbezogene Daten werden nicht erhoben.
Verantwortlich für den Förderpenny ist die
PENNY Markt GmbH
Domstraße 20
50668 Köln
Tel.: 0221 149-0
Fax: 0221 149-9000
E-Mail-Adresse: kontakt@PENNY.de
Änderung/Einstellung des Förderpenny:
PENNY behält sich das Recht vor, den Förderpenny einzustellen.
PENNY ist darüber hinaus berechtigt, den Förderpenny abzubrechen oder auszusetzen, wenn
- ein versuchter Missbrauch durch Manipulation festgestellt wird, oder
- eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, z.B. bei Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen.
Unwirksamkeit einzelner Klauseln:
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
Verbraucherschlichtung:
Hiermit informieren wir Sie darüber, dass die PENNY-Markt GmbH nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und dazu auch nicht verpflichtet.